Zeitpunkt der Prüfungen
Die Prüfungen zu den Veranstaltungen der Studiengänge Biochemie, Chemie und Pharmazie finden üblicherweise nach jedem Semester statt. Auf Ausnahmen wird bei den betroffenen Veranstaltungen im KSL hingewiesen.
Wiederholungsprüfungen finden meistens im August/September statt, vereinzelt werden sie aber auch bereits während dem Semester oder im Juni durchgeführt. Konsultieren Sie dazu den Wiederholungsprüfungsplan unter dem Menüpunkt „Prüfungspläne“.
Sie können die Prüfungstermine für jeden Studiengang an verschiedenen Stellen finden. Schauen Sie im Menü unter "Prüfungspläne" nach oder suchen Sie im Factsheet des jeweiligen Studiengangs. Sie können auch die Einträge im KSL überprüfen, um die Prüfungstermine zu finden.
Prüfungsart
Die Prüfungen finden normalerweise schriftlich statt. Sollte eine mündliche Prüfung stattfinden, werden die Dozierenden Sie darauf aufmerksam machen.
Anmeldung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über das KSL. Für Prüfungen aus der Biochemie, Chemie und Pharmazie ist die An-/Abmeldung in der Regel ab Semesterbeginn bis 14 Tage vor der Prüfung möglich. Beachten Sie jedoch, dass die An- und Abmeldefristen je nach Institut variieren können. Prüfen Sie daher immer frühzeitig, die Fristen für Ihre relevanten Prüfungen, damit Sie keine Frist verpassen. Verspätete An- und Abmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Melden Sie sich auch für die Leistungskontrollen der Praktika über KSL an. Obwohl die Benotung häufig nur aufgrund von eingereichten Berichten erfolgt, ist die Anmeldung zur Prüfung dennoch erforderlich.
Wiederholungsprüfungen
Die Wiederholungsprüfungstermine aus der Biochemie, Chemie und Pharmazie werden in der Regel zu Beginn des Frühjahrssemesters im KSL für die Anmeldung freigeschaltet (für Kurse des Herbstsemesters) oder anfangs Juni (für Kurse des Frühlingssemesters). Normalerweise finden die Wiederholungsprüfungen im August/September statt. Ausnahmsweise kann es auch mal Termine während dem Frühlingssemester oder im Juni geben.
Im Masterprogramm Chemie und Molekulare Wissenschaften werden Zweittermine nicht automatisch festgelegt.Falls Sie an einer Wiederholungsprüfung aus dem Masterprogramm interessiert sind, kontaktieren Sie bitte den entsprechenden Dozenten oder das Studienleitungssekretariat für Chemie und Molekulare Wissenschaften um einen Zweittermin zu verlangen.
Anzahl Wiederholungsmöglichkeiten: Eine ungenügende Prüfung kann einmal wiederholt werden. Genügende Prüfungen können nicht wiederholt werden.
ACHTUNG: Die Wiederholungsprüfungstermine werden nur für effektive Wiederholungsprüfungen (ungenügende Note beim Ersttermin) angeboten oder für Studierende, welche am Ersttermin aufgrund von Krankheit, Militärdienst oder gleichzeitiger anderer Prüfung nicht teilnehmen konnten. Ihre Anmeldung zur Wiederholungsprüfung wird auf diese Kriterien geprüft. Sie müssen gegebenenfalls nachweisen, dass Sie beim ersten Termin verhindert waren.Melden Sie sich daher immer zum Ersttermin an.
Prüfungsabwesenheit
Bei Erkrankung / Unfall senden Sie bitte spätestens innert Wochenfrist ein Arztzeugnis an das Studienleitungssekretariat Ihres Studiengangs. Informieren Sie wenn möglich die Dozierenden und das Studienleitungssekretariat am Prüfungstag telefonisch oder per E-Mail, dass Sie verhindert sind, insbesondere bei mündlichen Prüfungen. Nach absolvierter Prüfung kann kein Arztzeugnis im Nachhinein eingereicht werden. Fühlen Sie sich bereits während der Prüfung krank, dann brechen Sie die Prüfung ab. Im Falle eines Abbruchs der Prüfung wird KEIN Arztzeugnis akzeptiert, welches bereits vor der Prüfung seine Gültigkeit hatte. Tritt jemand trotz bestehendem Arztzeugnis an einer Prüfung an, geschieht dies auf eigenes Risiko und das bestehende Arztzeugnis verliert seine Gültigkeit für diese Prüfung. Wird ein Arztzeugnis zu spät oder gar nicht eingereicht wird die Note 1 gesetzt.